Können Mitarbeitergeschenke als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden ?
Ja, in der Regel können Mitarbeitergeschenke als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen:
Freigrenze: Für Geschenke an Mitarbeiter gibt es eine Freigrenze von 60 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) pro Mitarbeiter und Jahr. Beträge, die darüber hinausgehen, sind nicht als Betriebsausgaben absetzbar.
Arbeitslohn: Wenn das Geschenk als Arbeitslohn anzusehen ist, muss dieser entsprechend versteuert werden. Ein Geschenk kann als Arbeitslohn gelten, wenn es eine Gegenleistung für geleistete Arbeit darstellt oder wenn es an einen bestimmten Erfolg geknüpft ist.
Aufzeichnungspflichten: Der Unternehmer muss das Geschenk ordnungsgemäß dokumentieren und in den Büchern und Aufzeichnungen korrekt erfassen.
Geschäftszweck: Das Geschenk muss im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck stehen und darf nicht in erster Linie einen privaten Charakter haben.
Es ist ratsam, sich bei Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Mitarbeitergeschenken von einem Steuerberater beraten zu lassen.